überraschende Probezeit- Befristung/AGB-Kontrolle

Enthält ein Arbeitsvertrag, der unter die AGB-Kontrolle fällt, unter § 1 „Beginn“ eine Probezeitbefristung, so muss dies keine überraschende Klausel im Sinne von § 307 BGB sein.

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2020, 10 Sa 41/20; entgegen LAG Berlin-Brandenburg, vom 15. Januar 2013, 16 Sa 1829/12