Anmerkung zu BVerwG, Urt.v. 26.02.2020, 3 C 14/18
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen einer Konkurrentenklage festgestellt, dass der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses auch durch den Einsatz von Ärzten eines anderen Krankenhauses im Rahmen eines Kooperationsvertrages erfüllt werden kann. Hiergegen sprechen sowohl die Rechtsprechung sämtlicher mit krankenhausrechtlichen Fragen befasster Senate des Bundessozialgerichts, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnungsfähigkeit derartiger Leistungen im Bereich der GKV, aber auch Gründe der Praktischen Umsetzbarkeit derartiger Konzepte unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Recht der Arbeitnehmerüberlassung, individual- und kollektivarbeitsrechtlicher Beschränkungen sowie der Abrechnungsfähigkeit ärztlicher Wahlleistungen (Ulrich Gruler, GuP 2/2021, S. 67ff.).