Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei in Freiburg berät und vertritt Sie in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Neben den klassischen Bereichen des Arbeitsrechts (Kündigungsrechtsstreite, Abmahnungen, Lohn- und Eingruppierungsangelegenheiten, Fragen des Betriebsverfassungsrechts, Betriebsübergänge, Zeugnisse etc.) liegt ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit insbesondere im Arbeitsrecht im Gesundheitswesen, in Fragen des Personaleinsatzes, der Dienstplangestaltung, Arzt- und Chefarztverträgen, Verträgen mit Geschäftsführern und Verwaltungsleitern, Pool-Vereinbarungen und des Arbeitszeitrechts.

Wir beraten und vertreten in allen arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten, Beschlussverfahren, Verhandlungen über Haustarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie in Verhandlungen in Einigungsstellen.