Medizinrecht

Fachanwaltspraxis für Medizinrecht in Freiburg

Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Medizinrecht ist die umfassende Beratung von Krankenhausträgern, Ärzten und ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften, Psychotherapeuten, nichtärztlichen medizinischen Leistungserbringern sowie Heil- und Hilfsmittellieferanten. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen von der Gründung und Führung von Krankenhäusern, Privatkliniken, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen, in Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, Berufsrechts- und Abrechnungsfragen bis zur Abgabe und Übernahme von Praxen und Betriebsübertragungen sowie der Vertretung gegenüber den Trägern der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

In Schadens- und Haftungsfällen führen wir Verfahren des Produkthaftungsrechts und wegen Behandlungsfehlern sowohl auf Seiten von Herstellern und medizinischen Leistungserbringern als auch – allerdings regelmäßig nur nach sehr gründlicher Vorprüfung und in Abstimmung mit hierzu im Einzelfall hinzugezogenen ärztlichen Beratern – auf Patientenseite.

In Mandaten, die v.a. strafrechtliche Implikationen haben (insb. bei Behandlungs- und Abrechnungsfehlern), arbeiten wir mit geeigneten StrafverteidigerInnen zusammen. Falls Sie einen Anwalt  für Medizinrecht in Freiburg suchen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.